Persönliche Beratung
Die persönliche Beratung meiner MandantInnen ist mir ein zentrales Anliegen.
Die persönliche Beratung meiner MandantInnen ist mir ein zentrales Anliegen.
Absolute Schweigepflicht und die Vertretung Ihrer Interessen sind mein oberstes Credo.
Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Strategie, die Sie zum Erfolg führen wird.
Im Leben gibt es viele Situationen, in denen man professionellen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen sollte und deshalb sind die Aufgabenbereiche eines Rechtsanwaltes sehr vielfältig. Sie reichen von der Beratung in einfachen Rechtsfragen bis zur Vertretung bei schwierigen Streitigkeiten.
Fundiertes Fachwissen, eine umfassende Betreuung und das Vertrauen der KlientInnen sind dabei zentral für den Erfolg. Gerne biete ich Ihnen meine Hilfe bei all Ihren Rechtsangelegenheiten an. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.
Gemeinsam kämpfen wir um Ihr Recht!
Aufgaben, bei denen Ihnen ein Anwalt Hilfe leisten kann sind unter anderem:
Der Beruf des Rechtsanwaltes ist streng geregelt und immer nach dem Schutz der KlientInnen ausgerichtet. Der Anwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten und der Grundstein eines Anwaltes liegt im Vertrauen seiner KlientInnen.
Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und strengen Standesvorschriften, denn Diskretion und Loyalität sind entscheidend für den Erfolg. Das Vertretungsrecht eines Anwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Nähere Informationen finden Sie hier: www.oerak.at
Das Honorar zwischen Ihnen und dem Anwalt Ihrer Wahl kann jedoch grundsätzlich frei vereinbart werden. Es in jedem Fall empfehlenswert, die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung schriftlich zu vereinbaren.
Wir informieren Sie gerne im Detail über die anfallenden Kosten.
Wer zahlt wann?
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Gewinner die Kosten zu ersetzen. In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches statt.
Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet vor Gericht müssen. Details klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung. (Anmerkung: Die Rechtsschutzversicherungsverträge sehen in der Regel eine freie Anwaltswahl vor, sodass Sie nicht an den von Ihrer Versicherung genannten Rechtsanwalt gebunden sind.)
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